Ablauf der Mediation
Nach § 1 Abs. 1 MediationsG handelt es sich bei der Mediation um ein strukturiertes Verfahren, das sich klassischerweise in 5 Phasen gliedert, die nacheinander durchlaufen werden:
1. Vereinbarung der Mediation
Die erste Phase dient der Vorbereitung des Mediationsverfahrens. Zunächst stellen die Medianten ihren Konflikt dar und teilen ihr Problem mit. Daraufhin erläutert der Mediator die Prinzipien (Konsensbereitschaft, Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und Vertraulichkeit) und den Ablauf (fünf Phasen) des Mediationsverfahrens. Es erfolgt eine Klärung, ob das Problem mit Hilfe der Mediation gelöst werden kann und ob die Konfliktparteien eine Lösung im Wege der Mediation anstreben. Wenn dies der Fall ist, erfolgt eine Verständigung über die Ziele der Mediation und über das Vorgehen im Einzelnen. Es werden Gesprächsregeln festgelegt (zum Beispiel: aufmerksames Zuhören, gegenseitiges Ausredenlassen, Notizen machen, etc.). Sodann erstellt der Mediator mit den Beteiligten einen Ablaufplan. Wenn die Konfliktparteien mit den Prinzipien der Mediation, den Gesprächsregeln und dem Ablaufplan einverstanden sind, treffen sie miteinander eine Mediationsvereinbarung, also eine Einigung über die Durchführung eines Mediationsverfahrens. Diese beinhaltet einen zeitweisen Verzicht auf ein gerichtliches Verfahren. Sodann klären die Medianten mit dem Mediator den konkreten Auftrag. Am Ende der ersten Phase schließen die Beteiligten mit dem Mediator einen Mediationsvertrag, der die Zusammenarbeit regelt.
2. Themensammlung
In der zweiten Phase beginnt die Konfliktbearbeitung. Es erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Konflikt aus ihrer jeweiligen Sicht zu schildern. Der Mediator sammelt die Themen, die die Medianten behandelt wissen wollen. Damit wird der Umfang der Konfliktbearbeitung festgelegt. Mit der Themensammlung erhält der Konflikt eine Struktur. Er wird in kleinere Teilbereiche untergliedert, die sodann leichter nacheinander bearbeitet werden können. Zum Abschluss der zweiten Phase legen die Medianten die Reihenfolge fest, nach der die Punkte behandelt werden sollen.
3. Konfliktbearbeitung
Klärung von Interessen und Bedürfnissen
In der dritten Phase erfolgt die Bearbeitung des Konflikts nach der festgelegten Reihenfolge. Die Bearbeitung eines Themas beginnt damit, dass die Informationen dazu mitgeteilt werden und jeder Beteiligte seine Sichtweise schildert, also seine Position darlegt. Danach erfolgt die Hinwendung von Positionen zu Interessen als Kernelement der Mediation. Der Grundgedanke der Mediation ist, dass es keinen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Positionen der Parteien gibt, aber sehr wohl einen Ausgleich zwischen ihren jeweiligen Interessen und Bedürfnissen. Daher geht es nun darum, die Interessen und Beweggründe herauszuarbeiten, die hinter den jeweiligen Positionen stehen. Oftmals sind sich die Medianten selbst gar nicht bewusst, welche Interessen und Bedürfnisse hinter ihren Forderungen stehen. Daher ist es wichtig, die Kommunikation zu verlangsamen und Zeit zum Nachdenken zu gewinnen. Durch die Nachfragen des Mediators können sich die Medianten selbst kennenlernen und herausfinden, warum ihnen eine bestimmte Sache so wichtig ist. In dieser Phase erhalten beide Seiten die Gelegenheit, die jeweils andere Sichtweise besser kennenzulernen und zu verstehen. Ein gegenseitiges Verständnis ist Voraussetzung für eine gemeinsame Lösung.
Klärung von Sach- und Rechtsfragen
In der Mediation können Sach- und Rechtsfragen auftauchen, deren Klärung beide Parteien als Voraussetzung für eine Lösungsfindung ansehen. So taucht bei den Themen "Zugewinnausgleich", "Vermögensauseinandersetzung", "Vorweggenommene Erbfolge", "Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft", etc. regelmäßig die Frage auf, welchen Wert Immobilien haben und wie der Wert ermittelt werden kann. Hier einigen sich die Beteiligten zunächst darauf, wie die Wertermittlung erfolgen soll, zum Beispiel durch Sachverständigengutachten, Vergleichswerte kürzlich verkaufter Immobilien, etc. Erst wenn die erforderlichen Sach- und Rechtsfragen geklärt sind, kann die Mediation fortgesetzt werden.
4. Lösungssuche
In der vierten Phase findet die Lösungssuche statt. Sie erfolgt in zwei Schritten: Sammeln von Lösungsoptionen und Bewerten von Lösungsoptionen.
Sammeln von Lösungsoptionen
In dieser kreativen Phase machen beide Parteien ein Brain-Storming und sammeln alle erdenklichen Ideen, die ihnen einfallen. Der Mediator sammelt die Lösungsoptionen. Es dürfen alle noch so ausgefallenen konstruktiven und zukunftsorientierten Lösungsvorschläge vorgebracht werden. Je mehr Lösungsvorschläge kommen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Lösungsoption dabei ist, auf die eine Verständigung möglich ist.
Bewerten von Lösungsoptionen
Zur Bewertung der Lösungsoptionen wählt jeder Beteiligte die Vorschläge aus, die für ihn in Frage kommen. Im Anschluss daran werden die von beiden Seiten ausgewählten Lösungsoptionen der Reihe nach der Prüfung unterzogen. Manchmal zeigt sich, dass ein Vorschlag allen Beteiligten eindeutig vorteilhaft erscheint. Dann wird dieser diskutiert und daraufhin überprüft, ob er wirklich geeignet ist, den Konflikt gut zu lösen. Ist dies der Fall, verständigen sich die Medianten auf diese Lösung. Bietet sich die ideale Lösung zunächst nicht an, werden alle Lösungsoptionen der Reihe nach bewertet, um daraus ein stimmiges Gesamtkonzept zu erarbeiten. Dazu werden verschiedene Zwischenergebnisse festgehalten bis alle Themenpunkte abgearbeitet sind. Oft muss längere Zeit an den Zwischenergebnissen gefeilt werden, bis eine Gesamtlösung gefunden werden kann. Abschließend wird die Gesamtlösung auf alle Themen hin überprüft, die in der Mediation bearbeitet werden sollten. Sind alle Themen berücksichtigt worden, ist eine Einigung gefunden.
5. Abschlussvereinbarung
Am Ende der Mediation wird das erzielte Ergebnis in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Ist der Mediator kein Rechtsanwalt, suchen die Parteien nun ihre Rechtsanwälte auf und besprechen mit ihnen die in der Mediation gefundene Lösung. Nach der Beratung durch die Rechtsanwälte kann es nochmals zu einer Abänderung der gefundenen Vereinbarung kommen bis alle Details und Änderungswünsche berücksichtigt sind. Ist der Mediator ein Rechtsanwalt, kann er mit dem Entwurf des Vertrages oder der Vereinbarung beauftragt werden. In manchen Fällen ist eine notarielle Beurkundung des Vertrages oder der Vereinbarung erforderlich, zum Beispiel nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB bei Grundstücksübertragungen.
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