Mediation

Mediation Abschlussvereinbarung

5. Abschlussvereinbarung 

Am Ende der Mediation wird das erzielte Ergebnis in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Ist der Mediator kein Rechtsanwalt, suchen die Parteien nun ihre Rechtsanwälte auf und besprechen mit ihnen die in der Mediation gefundene Lösung. Nach der Beratung durch die Rechtsanwälte kann es nochmals zu einer Abänderung der gefundenen Vereinbarung kommen bis alle Details und Änderungswünsche berücksichtigt sind. Ist der Mediator ein Rechtsanwalt, kann er mit dem Entwurf des Vertrages oder der Vereinbarung beauftragt werden. In manchen Fällen ist eine notarielle Beurkundung des Vertrages oder der Vereinbarung erforderlich, zum Beispiel nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB bei Grundstücksübertragungen.

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

WUNSCH KANZLEI

Florian-Geyer-Str. 32

71034 Böblingen

Tel.: 07031-281598

Mail: ute.wunsch@wunsch-kanzlei.de

Impressum   Datenschutz