Philosophie

„Probleme kann man nie mit derselben Denkweise lösen,

durch die sie entstanden sind.“

Albert Einstein

 

Wie der Physiker und Philosoph Albert Einstein (1879 bis 1955) zum Ausdruck gebracht hat, erfordert die Lösung von Problemen oftmals einen außergewöhnlichen Denkprozess. Dies gilt für die naturwissenschaftliche Erforschung der Welt ebenso wie für die Lösung von zwischenmenschlichen und rechtlichen Konflikten.

So wie die Relativitätstheorie mehrere physikalische Dimensionen verknüpft, müssen auch bei der Lösung von rechtlichen Konflikten zahlreiche Aspekte und Details berücksichtigt werden. Nur dann kann eine maßgeschneiderte und wirklich passende Lösung entwickelt und auf eine Lösung „von der Stange“ verzichtet werden.

Im gerichtlichen Verfahren orientiert sich der Lösungsrahmen am Gesetz, jedoch ist dieses oft auslegungsfähig oder enthält Billigkeitsvorschriften. Durch uneinheitliche Rechtsprechung entsteht Rechtsunsicherheit. Daher kommt es in unserem komplexen Rechtssystem neben aktuellen Rechtskenntnissen auch auf einfallsreiche Gedanken und auf stichhaltige Argumente an.

Im außergerichtlichen Bereich und im Mediationsverfahren sind die Parteien weitgehend unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben und damit - wie Albert Einstein - frei im Denken, um die für sie stimmigen Lösungen zu entwickeln. Sehr gerne unterstütze ich im Wege der Mediation eigenständige Menschen in ihrer individuellen Lösungsfindung.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

WUNSCH KANZLEI

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71034 Böblingen

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