Impressum
Berufsbezeichnungen und Rechtsanwaltskammer
Berufsregeln und Informationspflichten
Haftungsausschluss und Urheberrecht
Herausgeber und Kontaktdaten
Herausgeber
WUNSCH KANZLEI
Frau Rechtsanwältin Ute Wunsch
Adresse
Florian-Geyer-Str. 32
71034 Böblingen
Kontaktdaten
Tel: +49 07031 281598
Fax: +49 07031 251599
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.wunsch-kanzlei.de
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE182098622
Berufsbezeichnungen und Rechtsanwaltskammer
Berufsbezeichnungen
- Dipl.-Finanzwirt (FH)
- Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Finanzwirt (Fachhochschule)“ mit Diplom-Urkunde der Fachhochschule für Finanzen mit Sitz in Ludwigsburg (Bundesrepublik Deutschland) am 27. Oktober 1988
- Rechtsanwältin
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit Urkunde des Landes Baden-Württemberg (Bundesrepublik Deutschland) vom 18. Juli 1996, Vertretungsbefugnis bei allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland - Master of Arts (Mediation)
Verleihung des Titels "Master of Arts" mit Urkunde der Europa Universität Viadrina in Frankfurt/Oder (Bundesrepublik Deutschland) vom 17. Oktober 2013 - zertifizierte Mediatorin
§ 7 Abs. 1 ZMediatAusbV (Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren):
Ausbildung zum Mediator im Umfang von mindestens 90 Zeitstunden vor dem 26. Juli 2012 und anschließende Durchführung von mindestens vier Mediationen:
Bescheinigung des erfolgreichen Abschlusses zur Mediatorin der Fortbildungsstelle des Psychotherapeutischen Zentrums e. V. in Stuttgart (Bundesrepublik Deutschland) vom 11. Oktober 2011:
Teil I: Basistraining Mediation (52 Zeitstunden)
Teil II: Ausbildung zur Mediatorin mit Schwerpunkt Familienmediation (152 Stunden)
Aufsichtsbehörde und Kammer
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
70173 Stuttgart
Tel.: 0711-222155-0
Fax: 0711-222155-11
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.rak-stuttgart.de
Berufsregeln und Informationspflichten
Berufsregeln
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
- Berufsrechtliche Ergänzung zum Geldwäschebekämpfungsgesetz: Interne Sicherungsmaßnahmen – Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 9 Abs. 4 S. 2 GwG (in BRAK-Mitteilungen 2012, S. 170)
- Berufsrechtliche Ergänzung zu Geldwäschebekämpfungsgesetz: Verhaltensempfehlungen der BRAK für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB
- Merkblatt zur PartGmbB
- Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
Fundstellen: auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik „Berufsrecht“: www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht
Berufsrechtliche Informationspflichten
- Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-Info-V)
- Merkblatt der BRAK zur DL-InfoV
- 5 Telemediengesetz (TMG)
Fundstellen: auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik „Berufsrecht“: www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht
Informationen zur alternativen Streitbeilegung
- EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten Nr. 2013/11 (Alternative Dispute Resolution (ADR)-Richtlinie:
Link auf die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin: https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/ - EU-Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten Nr. 524/2013 (Online-Dispute-Resolution (ODR)-Verordnung: Link auf die europäische Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform): http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
- 36 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) vom 19.02.2016 (BGBl. I 2016, S. 254): es besteht keine Informationspflicht, da die WUNSCH KANZLEI am 31.12 des vergangenen Jahres weniger als elf Personen beschäftigt hat.
- 36 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) vom 19.02.2016 (BGBl. I 2016, S. 254): es besteht keine Informationspflicht, da sich die WUNSCH KANZLEI nicht allgemein zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat und dazu auch nicht aufgrund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist.
- Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung (VSBInfoV) vom 28.02.2016 (BGBl. I 2016, S. 316)
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Ute Wunsch
Florian-Geyer-Str. 32
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