Beratung und Pauschalen
Dienstleistung "Beratung"
Die Beratung bezieht sich auf die Erteilung einer Auskunft (Antwort auf bestimmte Fragen) oder auf die Erteilung einer mündlichen oder schriftlichen Empfehlung, wie sich der Mandant in einer bestimmten Situation verhalten soll oder nicht verhalten soll.
Wenn der Rechtssuchende über das erste Beratungsgespräch hinaus eine genaue Beurteilung seiner Rechtsangelegenheit oder die Berechnung von Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsansprüchen, etc. wünscht, erteilt er dem Rechtsanwalt einen Beratungsauftrag.
Gesetzliche Vergütung für eine "Beratung"
Die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Rechtsanwalt für die Beratung mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung abschließen. Andernfalls kann der Rechtsanwalt ganz unabhängig von seinem Arbeitsaufwand nur eine gesetzliche Vergütung in Höhe von 250,00 € netto zuzüglich 16 % Umsatzsteuer (40,00 €), mithin 290,00 € brutto verlangen, was die entstandenen Kanzleikosten meist nicht abdeckt.
Vereinbarung einer Vergütung für eine "Beratung"
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Beratung regelmäßig nach Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Bei Fragen zu den entstehenden Kosten für eine Beratung informiere ich Sie gerne.
Pauschalen für standardisierte anwaltliche Dienstleistungen
Im Bereich der anwaltlichen Beratung (keine Vertretung des Mandanten nach außen) bieten wir wahlweise standardisierte anwaltliche Dienstleistungen zu festen Preisen an. Die Pauschalen beinhalten bestimmte Leistungen, die Sie in dem Umfang in Anspruch nehmen können, der Ihrem Anliegen und Ihrem Budget am besten entspricht. Die Preise für die einzelnen Pakete entnehmen Sie bitte der Preisliste (folgt in Kürze).