Mediation

Eigenverantwortlichkeit

Eigenverantwortlichkeit oder Selbstverantwortlichkeit ist eine weitere Voraussetzung für ein gelingendes Mediationsverfahren. Eigenverantwortlichkeit bedeutet, dass die Beteiligten ihre Lösung inhaltlich selbst entwickeln und sich die Rolle des Mediators darauf beschränkt, das Verfahren durchzuführen und die Parteien in der Verhandlungsführung und bei der Konfliktlösung zu unterstützen. Die Eigenverantwortlichkeit der Medianten bezieht sich dabei auf die folgenden Aspekte:

  • Übernahme der Verantwortung für den eigenen Beitrag zum Entstehen des Konflikts,
  • Übernahme der Verantwortung für die Bereitschaft zur Klärung des Konflikts,
  • Übernahme der Verantwortung für die Herbeiführung einer Einigung,
  • Übernahme der Verantwortung für das gefundene Ergebnis

Fällt es den Beteiligten schwer, eigene Ideen zur Lösung des Konflikts zu entwickeln, unterstützt sie der Mediator mit Denkanstößen. Der Mediator gibt Anregungen und Hinweise, nimmt aber selbst keinen inhaltlichen Einfluss auf die Konfliktlösung. Erwarten die Medianten vom Mediator eine Bewertung der Sach- oder Rechtslage, ist zu differenzieren: Soll der der Mediator den Beteiligten lediglich ein objektives Kriterium liefern, an dem sie selbst ihre Lösungsfindung orientieren können, dann liegt eine zulässige Hilfestellung vor. Soll der Mediator aber selbst eine Lösung vorschlagen, kann eine unzulässige Einflussnahme vorliegen. Die Grenzen sind fließend. Entscheidend ist, dass den Medianten stets bewusst ist, dass es im Mediationsverfahren außer ihnen niemanden gibt, der über eine Entscheidungsbefugnis verfügt, weshalb die Verantwortung für die Bearbeitung des Konflikts und die Herbeiführung der Lösung alleine bei ihnen liegt.

Der Vorteil der Mediation liegt gerade in einer selbst gefundenen Lösung des Konflikts. Kein anderes Verfahren garantiert in vergleichbarer Weise, dass am Ende eine Regelung steht, die den Interessen, Bedürfnissen und Wertvorstellungen beider Seiten am besten entspricht und deshalb auch vorbehaltslos akzeptiert wird und eine nachhaltige Wirkung entfaltet.

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

WUNSCH KANZLEI

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