Erbrecht

Konflikthaftigkeit von Erbangelegenheiten

Besondere emotionale Dynamik in Familien

Konflikte und Streit gehören zum menschlichen Zusammenleben dazu. Menschen haben verschiedene Persönlichkeiten und unterschiedliche Vorstellungen. Bei einer Meinungsverschiedenheit treffen divergierende Sichtweisen aufeinander. Es liegt kein Fehlverhalten einer Person zugrunde. Für die künftigen Beziehungen ist es sehr wichtig, mit einem aufgetretenen Konflikt gut umzugehen und offen für den Blickwinkel des anderen zu sein. Unterschiedliche Perspektiven können sehr bereichernd sein, wie sich oft bei der Lösungsfindung in der Mediation zeigt. Innerhalb einer Familie besteht eine besondere emotionale Dynamik, weil Familienmitglieder von Geburt an miteinander verbunden sind und die Beziehungen in einer Zeit begründet wurden, die nicht mehr bewusst ist, aber eine große Kraft entfaltet.

Der Erbfall als konfliktträchtige Ausnahmesituation

Erbangelegenheiten sind oft sehr konfliktträchtig. Der Erbfall stellt für die Hinterbliebenen eine emotionale Ausnahmesituation dar, in der es nur wenige schaffen, die Nachlassangelegenheiten mit genügend Distanz anzugehen. Zu diesem emotionalen Ausnahmezustand kommen noch die bereits vorhandenen Konfliktpotentiale hinzu. Oftmals entladen sich dann die aufgestauten Spannungen. Insbesondere wenn sich ein Familienmitglied vom Erblasser ungerecht behandelt oder nicht genügend wertgeschätzt fühlt, drohen schwerwiegende, jahrelange Konflikte. Kommt zu dem Gefühl der Enttäuschung noch der Neid auf ein anderes Familienmitglied dazu, dann kann der Erbfall vorhandene Gräben vertiefen oder neue schaffen. Daraus resultiert sodann eine fehlende Einigungsbereitschaft der Betroffenen. Meist sind dann außerordentlich belastende und kostenintensive Erbstreitigkeiten vor Gericht unausweichlich. An diesen Streitigkeiten zerbrechen immer wieder ganze Familien.

Handlungsbedarf des Erblassers

Der Erblasser kann viel dafür tun, damit die Lage nach seinem Tod nicht eskaliert. Der Erblasser hat das Recht, sein Vermögen nach seinen eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dennoch hat jeder vom Erbfall Betroffene seine eigene Vorstellung von "Gerechtigkeit". Deshalb erweist es sich als außerordentlich friedensstiftend für die Zeit nach Eintritt des Erbfalls, wenn der Erblasser seine Vorstellungen mit den Betroffenen abgleicht und mit ihnen eine offene Kommunikation pflegt.

Daher ist es dringend zu empfehlen, dass der Erblasser vor der Errichtung eines Testaments seinen letzten Willen mit seinen Familienmitgliedern bespricht, ihre Erwartungen in Erfahrung bringt und ihnen seine Entscheidung erläutert. Wissen die Erben schon im Vorfeld, was im Erbfall auf sie zukommt und kennen sie die Motivation des Erblassers, dann haben sie Zeit, sich darauf einzurichten und müssen nach dem Erbfall nicht auf die Testamentseröffnung warten, was sehr entlastend sein kann.

Familiengespräche mit Hilfe eines Mediators

Vielen Menschen, insbesondere älteren und schwächeren Menschen, fällt es sehr schwer, schwierige Themen mit ihren Angehörigen zu besprechen. Allenfalls verlassen sie sich auf Aussagen und Empfehlungen von dritten Personen (Banken, Steuerberatern, Maklern, etc.) ohne deren Empfehlungen daraufhin zu prüfen, ob diese ihren eigenen Vorstellungen wirklich entsprechen. Aus diesem Grund bleiben häufig bis zuletzt viele Fragen ungeklärt. Aufgrund der steigenden Zahl der Erbfälle haben sich immer mehr Rechtsanwälte und Gerichte mit Erbstreitigkeiten zu befassen. Indessen führen Gerichtsprozesse regelmäßig nicht zum Familienfrieden, weil es hier nur Gewinner und Verlierer gibt. Deshalb ist es dringend anzuraten, mit einer außenstehenden Person die notwendigen Gespräche zur Regelung der Erbangelegenheiten zu führen. Dazu sollte ein Mediator beauftragt werden, der es gut versteht, zwischen den Beteiligten zu vermitteln.

Anordnung der Mediation im Testament

Für den Fall, dass eine Mediation vor dem Ableben des Erblassers nicht mehr möglich ist, kann der Erblasser in seinem Testament im Wege einer Auflage anordnen, dass die Beteiligten die Regelung der Nachlassangelegenheit vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zuerst unter Anleitung eines unabhängigen Mediators versuchen sollen.

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

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