Fachgebiete

Nachlass und Nachfolgeplanung

Nachlassplanung und Nachfolgeplanung 

Streitvermeidung durch lebzeitige Planung

Die beste Möglichkeit, einen Streit im Erbfall zu vermeiden, ist die rechtzeitige Nachlass- und Nachfolgeplanung zu Lebzeiten. Das gilt nicht nur für Unternehmer, die ihr Lebenswerk in die richtigen Hände übergeben möchen, sondern für jede Art der Vermögensübergabe. Der Erblasser kann schon zu Lebzeiten im Wege einer Mediation mit den künftigen Erben eine gemeinsame Regelung für das künftige Erbe treffen. Es stellt für den Erblasser meist eine große Erleichterung dar, wenn er weiß, dass alles geregelt ist und nach seinem Ableben keine Streitigkeiten unter seinen Kindern zu erwarten sind.

Nachlassplanung

Die lebzeitige Nachlassplanung kann Streitigkeiten beim Erbfall und die Zerstörung von menschlichen Beziehungen vermeiden. Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge können Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten übertragen werden. Dabei treten oftmals unterschiedliche Interessen der Familienmitglieder zutage. Mit Hilfe eines Mediators kann eine ausgewogene Regelung im Interesse aller erfolgen. Bei der vorweggenommenen Erbfolge kommen meist die folgenden Aspekte zum Tragen:

  • Übertragung von Vermögenswerten,
  • Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen,
  • Absicherung des Übergebers (durch Wohnrecht oder Nießbrauch),
  • Gleichbehandlung von Geschwistern: Ausgleichszahlungen für früher erhaltene Zuwendungen

 Nachfolgeplanung in Unternehmen

Insbesondere bei der Unternehmensnachfolge ist es enorm wichtig, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Nur ganz wenigen Unternehmen gelingt die Übergabe in die dritte Generation. Der Grund liegt darin, dass sich in einem Familienunternehmen drei Systeme (Familiensystem, Unternehmenssystem und Vermögenssystem) überlagern, in denen in unterschiedlichen Kategorien gedacht und gehandelt wird. Beispielsweise geht es in der Unternehmenswelt um Rollen und Funktionen, die austauschbar sind. In der Familie ist aber niemand ersetzbar. Dies bedeutet im Hinblick auf Erbschaftsangelegenheiten, dass das, was für ein Familienmitglied am besten ist, noch lange nicht die sinnvollste Lösung für den Fortbestand des Unternehmens sein muss. Solche dynamischen Prozesse begleitet der Mediator. Er lenkt den Blick vom Trennenden auf das Gemeinsame. Unter seiner Anleitung wird zunächst das Ziel der Nachfolgeregelung erarbeitet und sodann die erforderlichen Schritte zur Erreichung des Ziels. Wenn das Ergebnis gefunden ist, wird dieses durch entsprechende Verträge rechtlich abgesichert.

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

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