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Kindergeld

Das Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz und im Bundeskindergeldgesetz geregelt.

Anspruchsberechtigt sind Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern sowie Großeltern, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben.

Das Kindergeld wird aber nur an einen Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Lebt ein Kind in einem gemeinsamen Haushalt mehrerer Anspruchsberechtigter, so bestimmen diese untereinander, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird. Im Streitfall bestimmt das Familiengericht, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird.

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

WUNSCH KANZLEI

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