Kindergeld
Das Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz und im Bundeskindergeldgesetz geregelt.
Anspruchsberechtigt sind Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern sowie Großeltern, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben.
Das Kindergeld wird aber nur an einen Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Lebt ein Kind in einem gemeinsamen Haushalt mehrerer Anspruchsberechtigter, so bestimmen diese untereinander, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird. Im Streitfall bestimmt das Familiengericht, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird.
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