Vertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaft
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist nicht umfassend gesetzlich geregelt, was derzeit auch nicht zu erwarten ist. Eine entsprechende Anwendung des Eherechts und des Ehegattenerbrechts auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft findet nicht statt. Daher ist es für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft noch wichtiger als für Ehegatten, sich über eine vertragliche Regelung ihrer Rechtsbeziehungen Gedanken zu machen.
Insbesondere sollten folgende Punkte einer vertraglichen Regelung zugeführt werden:
- Mietverhältnis,
- Eigentumsverhältnisse an Immobilien,
- Haftung für Verbindlichkeiten,
- Zuwendungen und ihre Rückforderung,
- Altersvorsorge,
- Erbrecht
Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.