Fachgebiete

Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Böblingen

3. Konfliktbearbeitung 

Klärung von Interessen und Bedürfnissen

In der dritten Phase erfolgt die Bearbeitung des Konflikts nach der festgelegten Reihenfolge. Die Bearbeitung eines Themas beginnt damit, dass die Informationen dazu mitgeteilt werden und jeder Beteiligte seine Sichtweise schildert, also seine Position darlegt. Danach erfolgt die Hinwendung von Positionen zu Interessen als Kernelement der Mediation. Der Grundgedanke der Mediation ist, dass es keinen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Positionen der Parteien gibt, aber sehr wohl einen Ausgleich zwischen ihren jeweiligen Interessen und Bedürfnissen. Daher geht es nun darum, die Interessen und Beweggründe herauszuarbeiten, die hinter den jeweiligen Positionen stehen. Oftmals sind sich die Medianten selbst gar nicht bewusst, welche Interessen und Bedürfnisse hinter ihren Forderungen stehen. Daher ist es wichtig, die Kommunikation zu verlangsamen und Zeit zum Nachdenken zu gewinnen. Durch die Nachfragen des Mediators können sich die Medianten selbst kennenlernen und herausfinden, warum ihnen eine bestimmte Sache so wichtig ist. In dieser Phase erhalten beide Seiten die Gelegenheit, die jeweils andere Sichtweise besser kennenzulernen und zu verstehen. Ein gegenseitiges Verständnis ist Voraussetzung für eine gemeinsame Lösung.

Klärung von Sach- und Rechtsfragen

In der Mediation können Sach- und Rechtsfragen auftauchen, deren Klärung beide Parteien als Voraussetzung für eine Lösungsfindung ansehen. So taucht bei den Themen "Zugewinnausgleich", "Vermögensauseinandersetzung", "Vorweggenommene Erbfolge", "Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft", etc. regelmäßig die Frage auf, welchen Wert Immobilien haben und wie der Wert ermittelt werden kann. Hier einigen sich die Beteiligten zunächst darauf, wie die Wertermittlung erfolgen soll, zum Beispiel durch Sachverständigengutachten, Vergleichswerte kürzlich verkaufter Immobilien, etc. Erst wenn die erforderlichen Sach- und Rechtsfragen geklärt sind, kann die Mediation fortgesetzt werden.

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

WUNSCH KANZLEI

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71034 Böblingen

Tel.: 07031-281598

Mail: ute.wunsch@wunsch-kanzlei.de

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