Fachgebiete

Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Böblingen

1. Vereinbarung der Mediation

Die erste Phase dient der Vorbereitung des Mediationsverfahrens. Zunächst stellen die Medianten ihren Konflikt dar und teilen ihr Problem mit. Daraufhin erläutert der Mediator die Prinzipien (Konsensbereitschaft, Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und Vertraulichkeit) und den Ablauf (fünf Phasen) des Mediationsverfahrens. Es erfolgt eine Klärung, ob das Problem mit Hilfe der Mediation gelöst werden kann und ob die Konfliktparteien eine Lösung im Wege der Mediation anstreben. Wenn dies der Fall ist, erfolgt eine Verständigung über die Ziele der Mediation und über das Vorgehen im Einzelnen. Es werden Gesprächsregeln festgelegt (zum Beispiel: aufmerksames Zuhören, gegenseitiges Ausredenlassen, Notizen machen, etc.). Sodann erstellt der Mediator mit den Beteiligten einen Ablaufplan. Wenn die Konfliktparteien mit den Prinzipien der Mediation, den Gesprächsregeln und dem Ablaufplan einverstanden sind, treffen sie miteinander eine Mediationsvereinbarung, also eine Einigung über die Durchführung eines Mediationsverfahrens. Diese beinhaltet einen zeitweisen Verzicht auf ein gerichtliches Verfahren. Sodann klären die Medianten mit dem Mediator den konkreten Auftrag. Am Ende der ersten Phase schließen die Beteiligten mit dem Mediator einen Mediationsvertrag, der die Zusammenarbeit regelt.

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

WUNSCH KANZLEI

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71034 Böblingen

Tel.: 07031-281598

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