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Konsensbereitschaft (Anstreben der Konfliktbeilegung) 

Das Bestreben, einen Konsens zu finden (Konsensbereitschaft), ist eine grundlegende Voraussetzung für das gesamte Mediationsverfahren. Mit einem Menschen, der nicht bereit ist, auf einen anderen Menschen zuzugehen und sich mit ihm an einen Tisch zu setzen, kann ein Mediationsverfahren nicht stattfinden. Die Frage der Konsensbereitschaft hängt deshalb auch eng mit einem weiteren Grundsatz der Mediation zusammen, der "Freiwilligkeit". Anders als im gerichtlichen Verfahren kann niemand mit einem Ordnungsgeld gezwungen werden, zu einer Mediation zu erscheinen, was auch nicht zielführend wäre.

Mit der Konsensbereitschaft gehen weitere Prinzipien der Mediation einher:

  • Offenheit
  • Fairness
  • Lösungsorientierung

Die Gründe, warum manche Menschen diese Eigenschaften nicht mitbringen und sich nicht auf ein Mediationsverfahren einlassen möchten, sind vielfältig und liegen meist tief im Inneren vergraben. Häufig verbergen sich Unsicherheit und Angst vor Ablehnung oder vor einer Niederlage dahinter. Unsicherheit und Angst führen oftmals dazu, dass es an der "Selbstbestimmtheit" fehlt, einem weiteren Grundsatz der Mediation. Unsichere Menschen ziehen sich lieber zurück und geben die Verantwortung aus der Hand. Sie ziehen es vor, anderen Menschen die Lösung ihres Konflikts zu überlassen, bei rechtlichen Konflikten also Rechtsanwälten und Richtern.

In diesen Fällen bietet es sich an, mit einem eigenen Rechtsanwalt an der Seite an einem Mediationsverfahren teilzunehmen. Der Rechtsanwalt vertritt nur die Interessen seines Mandanten und berät ihn während des laufenden Mediationsverfahrens und vor allem vor Abschluss der Abschlussvereinbarung. Auch wenn hier Kosten für den Mediator und Kosten für den Rechtsanwalt anfallen, ist dieses Vorgehen einem Gerichtsverfahren vorzuziehen, nicht nur weil Gerichtskosten eingespart werden.

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

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