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Mediation als alternative Konfliktlösung

In meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin erlebe ich immer wieder, dass Mandanten mit dem Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens hadern. Sehr oft ist ein gerichtliches Verfahren derart belastend, dass viele neue Verletzungen hinzukommen und vorhandene Gräben vertiefen. Das juristische Ende einer Auseinandersetzung wird häufig nicht als positiver Abschluss der Konfliktbearbeitung erlebt und führt damit auch nicht zu einer Erleichterung. Wer nicht die Gelegenheit bekommen hat, das anzusprechen, was ihm eigentlich auf dem Herzen liegt, bleibt weiterhin belastet. Wer das Gefühl hat, nicht verstanden worden zu sein, kann nicht abschließen und nicht in eine neue Zukunft blicken.

Wer es aber schafft, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen, die jeweiligen Sichtweisen auszutauschen und gegenseitiges Verständnis zu entwickeln, hat schon ein gutes Stück des Weges geschafft. Wenn das Verständnis für die Sichtweise des anderen noch dazu führt, die eigenen Positionen zu überdenken, dann ist eine gemeinsame Lösung in Sicht.

Mediation ist getragen von dem Gedanken, dass jede Meinung ihre Berechtigung hat und Verständnis verdient. Damit ist die Haltung in der Mediation angesprochen. Eine übergeordnete Rolle kommt der Haltung des Meditors zu, also seiner innerlich eingenommenen Position, allen Beteiligten gleichermaßen seine Wertschätzung und Empathie entgegenzubringen, damit sich alle Beteiligten verstanden fühlen. Aber auch auf Seiten der Medianten ist eine bestimmte Haltung notwendig. Diese Haltung ergibt sich aus den Prinzipien der Mediation.

Nach § 1 Abs. 1 Mediationsgesetz (MediationsG) ist die Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Die einzelnen Prinzipien der Mediation werden nachfolgend erläutert.

Zur Struktur des Verfahrens: siehe Abschnitt: "Fachgebiet Mediation" - "Ablauf der Mediation".

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

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