Zeitlicher Ablauf und Kosten der Mediation
Zeitlicher Ablauf der Mediation
Eine Mediation besteht aus mehreren Sitzungen. Die Anzahl und die Dauer der Sitzungen hängen von der Komplexität und der Anzahl der zu klärenden Streitfragen ab. Es macht zum Beispiel einen Unterschied, ob der eigentliche Konflikt offen zutage tritt oder ob er nicht mehr erkennbar ist und erst herausgearbeitet werden muss.
Wollen die Betroffenen ein komplexes Problem innerhalb einer kurzen Zeit lösen (zum Beispiel die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft), dann können längere Sitzungen stattfinden, um ein zeitnahes Ergebnis zu erzielen. Wünschen die Medianten eine Begleitung bei der Veränderung ihrer Lebenssituation (zum Beispiel bei Trennung und Scheidung), dann bieten sich kürzere Sitzungen in kürzeren Abständen an.
Kosten der Mediation
Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der als Mediator tätige Rechtsanwalt für die Durchführung eines Mediationsverfahrens mit den an der Mediation Beteiligten eine Vergütungsvereinbarung abschließen. Die Vergütungsvereinbarung sieht vor, dass sich die Vergütung des Mediators nach Zeitaufwand bemisst. Für den Entwurf eines Vertrags kommen die gesetzlichen Gebühren in Ansatz, siehe Abschnitt: "Kanzlei" - "Dienstleistungen und Vergütung" - "Außergerichtliche Vertretung".
Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.