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Mediation nach Eintritt des Erbfalls

Mediation nach Eintritt des Erbfalls 

Hat es der Erblasser versäumt, seine Angehörigen zu Lebzeiten über seinen letzten Willen zu informieren, entsteht nicht selten Streit bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder bei der Auszahlung des Pflichtteils an einen enterbten Angehörigen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung kann sich über viele Jahre hinziehen, in denen keiner der Erbe an das Vermögen kommt. Zudem kostet das Gerichtsverfahren je nach Dauer des Verfahrens und je nach Höhe der Erbschaft unter Umständen hohe Anwalts- und Gerichtsgebühren. Daher vergeben sich die Erben nichts, wenn sie sich in ein Mediationsverfahren begeben bevor der Konflikt eskaliert. Im Falle des Scheiterns haben die Erben nur Zeit und Geld für den Aufwand des Mediators investiert, aber selbst dabei noch wichtige Erkenntnisse gewonnen. Die Erben können vereinbaren, dass die Kosten für die Mediation anteilig tragen oder vom Nachlass bezahlen.

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

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