Fachgebiete

Bedeutung der Mediation im Erbrecht 

Nachteile des gerichtlichen Verfahrens

Gerade im Erbrecht hat sich die Mediation als ein sehr erfolgreiches Verfahren bewährt. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren ist das Mediationsverfahren ein mündliches Verfahren. Bei Gericht kommt es nach langem Schriftwechsel zwar meistens auch noch zu einer mündlichen Verhandlung, jedoch können die Beteiligten dort nicht das vorbringen, was ihnen eigentlich auf dem Herzen liegt. Das Gerichtsverfahren läuft auf der rein sachlichen Ebene in juristischen Kategorien ab. Das Gericht trifft eine Entscheidung zugunsten der einen oder der anderen Partei. Daher gibt es hier immer Gewinner und Verlierer, was sich auf der Beziehungsebene negativ auswirkt. Selbst wenn vor Gericht ein Vergleich abgeschlossen wird, sind die Beteiligten nachher meist mit dem Ergebnis nicht zufrieden, weil viele ihrer Punkte gar nicht gesehen wurden. Hinzu kommt die Komplexität des Erbrechts, weshalb oft falsche Vorstellungen von den Rechten und Pflichten der Beteiligten bestehen. Auch aus diesem Grund kann ein Gerichtsurteil manchmal sehr ernüchternd ausfallen. Letztlich kosten gerichtliche Streitigkeiten viel Zeit und Nerven und führen meist nicht zu einem guten Ende. Das Familienklima ist dauerhaft zerstört.

Vorteile des Mediationsverfahrens

Streitigkeiten unter Erben und Streitigkeiten mit Pflichtteilsberechtigten, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, haben ihre Ursache selten auf der sachlichen Ebene. Bei Erbstreitigkeiten zeigt sich immer wieder, dass die emotionale Ebene nicht geklärt ist. Im Gegensatz zum Richter fällt der Mediator kein Urteil. Vielmehr übernimmt der Mediator die Moderation des Gesprächs und leitet die Beteiligten dazu an, ihre eigene Lösung zu finden. Jeder Betroffene kann seine Sicht der Dinge darlegen. Mit einem konstruktiven Gespräch können alle Seiten nur gewinnen. Der Mediator achtet darauf, dass sich die Beteiligten gegenseitig zuhören und dass die eigentlichen Konfliktpunkte aufgedeckt werden. Auf diese Weise können viele verschiedene Aspekte betrachtet und gegenseitiges Verständnis gewonnen werden. Wenn die Beteiligten ihrem Ärger Luft machen können und es gelingt, die emotionalen Konflikte zu bewältigen, ist der Weg frei für eine harmonische Klärung der sachlichen Fragen, die dann meist auch sehr schnell erfolgt. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Mediation entwirft der Anwalts-Mediator eine Abschlussvereinbarung, mit der die Erbangelegenheit abschließend rechtsverbindlich geregelt wird.

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

WUNSCH KANZLEI

Florian-Geyer-Str. 32

71034 Böblingen

Tel.: 07031-281598

Mail: ute.wunsch@wunsch-kanzlei.de

Impressum   Datenschutz