Fachgebiete

Patientenverfügung, Erbrecht Böblingen

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist nach der Definition des § 1901a Abs. 1 S. 1 BGB eine schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen, ob er in bestimmten, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. In einer Notsituation prüft der Bevollmächtigte oder der Betreuer, ob die Bestimmungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Bevollmächtigte oder der Betreuer dem Willen des Verfügenden Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Damit ist sichergestellt, dass der Wille des Patienten umgesetzt wird, auch wenn er ihn in der aktuellen Situation nicht mehr äußern kann. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

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Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

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