Fachgebiete

Familienrecht Böblingen

Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn Eheleute ihre Ehescheidung einvernehmlich und schnell erledigen möchten, dann empfiehlt sich der Abschluss einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, mit dem die Eheleute ihre Scheidungsfolgen (nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, etc.) einvernehmlich regeln. In einer Trennungsfolgenvereinbarung können die Trennungsfolgen im Einvernehmen vertraglich geregelt werden. Dies gilt auch für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und für Lebenspartner im Sinne des LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz).

Die Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf in bestimmten Konstellationen der notariellen Beurkundung, zum Beispiel bei Grundstücksübertragungen gem. § 311b Abs. 1 BGB, bei Vereinbarungen über den nachehelichen Ehegattenunterhalt vor Rechtskraft der Ehescheidung gem. § 1585c BGB, bei Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich gem. § 7 Abs. 1 VersAusglG, etc.

Zu den inhaltlichen Regelungen können die Eheleute auf folgende Weise gelangen:

  • Mediation,
  • Beratung und Vertragsentwurf durch einen Rechtsanwalt,
  • Aushandlung durch die Ehegatten und ihre Rechtsanwälte

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

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