Miteigentum an Immobilien
In der Regel erwerben Ehegatten ein Hausgrundstück als Familienheim und ggf. weitere Immobilien in Form von Miteigentum zu je 1/2. Die Auseinandersetzung des hälftigen Miteigentums am Familienheim stellt in vielen Scheidungsfällen das zentrale Thema dar, das baldmöglichst geklärt werden sollte, damit die wirtschaftliche Zukunft wieder überschaubar wird. In diesem Zusammenhang sind die folgenden Fragen zu klären:
- weitere Nutzung des Familienheims,
- Nutzungsentgelt für den weggezogenen Ehegatten,
- Tragung der Lasten (Darlehen und Nebenkosten),
- Auswirkung auf Unterhaltsansprüche,
- Auswirkung auf den Zugewinnausgleich
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