Fachgebiete

Online-Scheidung/Internet-Scheidung

Begriff der Online-Scheidung/Internetscheidung

Unter einer Online-Scheidung oder Internet-Scheidung versteht man ein Scheidungsverfahren, bei dem die Korrespondenz zwischen dem Antragsteller und seinem Verfahrensbevollmächtigten online über das Internet erfolgt ohne persönliche Anwaltsbesuche. Der Mandant teilt dem Rechtsanwalt die Daten für den Scheidungsantrag in einem Antragsformular (siehe "Rechtliches" - "Formulare und Downloads") mit. Der Rechtsanwalt erstellt anhand dieser Daten gem. § 133 FamFG den Antrag auf Ehescheidung und reicht diesen beim örtlich zuständigen Familiengericht ein.

Die WUNSCH KANZLEI übernimmt Online-Scheidungen in ganz Baden-Württemberg. Innerhalb dieses Gebietes ist es mir möglich, meine Mandanten während des ganzen laufenden Verfahrens persönlich zu betreuen und auch den Gerichtstermin persönlich mit ihnen zusammen wahrzunehmen.

Bei Online-Scheidungen außerhalb von Baden-Württemberg muss ggf. aus Gründen der Entfernung zusätzlich ein anderer Rechtsanwalt als Terminsvertreter für die Wahrnehmung des Scheidungstermins beauftragt werden.

Ablauf der Online-Scheidung

  1. Ausfüllen des Antragsformulars für Online-Scheidung
    Sie füllen das Antragsformular aus (siehe Abschnitt: "Rechtliches"  - "Formulare und Downloads") und schicken uns dieses zu.
  2. Kontaktaufnahme
    Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung zur Anforderung der benötigten Unterlagen.
  3. Einreichung des Scheidungsantrags
    Sobald alle Informationen und Unterlagen vollständig bei uns eingetroffen sind, reichen wir den Antrag umgehend beim zuständigen Familiengericht ein.
  4. Zustimmung Ihres Ehepartners
    Ihr Ehegatte bekommt Ihren Antrag auf Ehescheidung zugestellt und nimmt hierzu Stellung (in der Regel stimmt er Ihrem Antrag zu).
  5. Anforderung der Auskünfte zum Versorgungsausgleich
    Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs fordert das Gericht bei Ihnen Auskünfte zu Ihren Rentenanrechten an mit dem "Fragebogen zum Versorgungsausgleich" (siehe Abschnitt: "Rechtliches" - "Formulare und Downloads"). Das Gericht holt sodann die Auskünfte ein, was erfahrungsgemäß mehrere Monate dauert.

    Für eine schnellere Ehescheidung:
    - Sie können den "Fragebogen zum Versorgungsausgleich" auch gleich mit Ihrem Antrag auf Ehescheidung bei Gericht einreichen.
    - Ihr Ehegatte kann den "Fragebogen zum Versorgungsausgleich" auch gleich mit seiner Zustimmung bei Gericht einreichen.
    - Sie können auf die Durchführung des Versorgungsausgleich verzichten (siehe Abschnitt: "Scheidungsfolgenvereinbarung" - "Regelungen zum Versorgungsausgleich").

  6. Scheidungstermin
    Sobald dem Gericht alle Rentenauskünfte vorliegen, bestimmt es einen Termin zur mündlichen Verhandlung, zu dem Sie und Ihr Ehegatte erscheinen müssen. In diesem Termin erfolgt die Scheidung der Ehe und der Versorgungsausgleich.
  7. Rechtskraft der Scheidung
    Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat sind Sie rechtskräftig geschieden. Wenn Sie sofort geschieden sein möchten, muss ein Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Dazu müssen beide Ehegatten von einem Rechtsanwalt vertreten sein.

Vorteile bei einer Online-Scheidung/Internet-Scheidung

Eine Online-Scheidung bietet sich dann an, wenn die Eheleute ihre Trennungs- und Scheidungsfolgesachen bereits geregelt haben und keinen umfassenden anwaltlichen Beratungsbedarf mehr haben oder wenn der Mandant von der Kanzlei des Rechtsanwalts weiter entfernt wohnt oder wenn er keine Zeit für eine persönliche Besprechung hat. Dank der modernen Kommunikationsmittel ist es auch in allen anderen Regelungsbereichen möglich, den Rechtsanwalt online zu beauftragen und mit ihm online zu korrespondieren.

Vermeintliche Vorteile bei einer Online-Scheidung/Internet-Scheidung

Die meisten Menschen schätzen den persönlichen Kontakt zu ihrem Rechtsanwalt, insbesondere wenn es um eine persönliche Angelegenheit geht wie Ehe, Familie und Erbschaft. In einem persönlichen Gespräch kann der Mandant sein Anliegen leichter darlegen und der Rechtsanwalt kann sich ein umfassenderes Bild von der Situation des Mandanten machen. Das ist bei der Online-Beauftragung nicht in gleicher Weise möglich.

Obwohl der Begriff "Online-Scheidung" suggeriert, dass sich die Ehepartner den Gang zum Gericht ersparen und stattdessen von zu Hause aus per "Mausklick" geschieden werden könnten, ist diese Vorstellung falsch, da regelmäßig eine persönliche Anhörung der Ehegatten nach § 128 Abs. 1 FamFG vor Gericht erfolgt. Anders wird lediglich bei staatlichen Kontaktverboten wie in der Corona-Krise verfahren.

Oftmals wird für eine Online-Ehescheidung/Internet-Scheidung mit angeblich geringeren Rechtsanwaltskosten geworben. Das ist jedoch ein Trugschluss. Reine Online-Rechtsanwälte könnten zwar günstiger arbeiten, da sie oftmals keine oder nur geringe Kanzleikosten zu tragen haben, jedoch dürfen sie nach den gesetzlichen Vorgaben gar nicht günstiger arbeiten als jeder andere Rechtsanwalt. Denn in gerichtlichen Verfahren darf die gesetzliche Vergütung gem. § 49 Abs. 1 S. 1 BRAO nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Anwaltsgebühren richten sich nach den Verfahrenswerten, die für Ehesachen in § 43 FamGKG und für Versorgungsausgleichssachen in § 50 FamGKG gesetzlich geregelt sind. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart richtet sich die Bemessung des Verfahrenswerts nach den Grundsätzen des Beschlusses des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 04.01.2018 im Verfahren 18 WF 149/17.

Weiterhin werden Scheidungswillige mit der Behauptung in die Irre geführt, bei einer Online-Scheidung werde nur ein Rechtsanwalt benötigt. Bei der Online-Scheidung gilt jedoch die gleiche Verfahrensordnung (FamFG) wie in jedem anderen Scheidungsverfahren auch. Ob Anwaltszwang besteht, kommt also darauf an, ob der Antragsgegner nur dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmt (dann kein Anwaltszwang) oder ob er Verfahrenshandlungen vornehmen möchte (dann Anwaltszwang). Außerdem wird bei der Werbung auf den Verzicht eines Rechtsanwalts auf der Antragsgegnerseite übersehen, dass sich der Versorgungsausgleich mitunter sehr komplex darstellt und der Antragsgegner ohne anwaltliche Prüfung der Rentenanrechte durchaus Rechtsnachteile erleiden kann.

Schließlich entspricht es nicht den Tatsachen, dass Online-Scheidungen schneller gehen als andere Ehescheidungen. Die Dauer eines Scheidungsverfahrens kann der Rechtsanwalt nur marginal beeinflussen. Der Rechtsanwalt kann lediglich den Scheidungsantrag zügig stellen und bei seinem Mandanten darauf hinwirken, dass der "Fragebogen zum Versorgungsausgleich" (siehe Abschnitt: "Formulare und Downloads" - "Fragebogen zum Versorgungsausgleich") zeitnah bei Gericht eingereicht wird. Im Übrigen ist der Rechtsanwalt aber abhängig von der Arbeitsgeschwindigkeit des Gerichts, der Gegenseite und der Rentenversicherungsträger, auf die er keinen Einfluss hat.

Achtung: Diese Informationen sind der Übersichtlichkeit halber bewusst knapp gehalten. Sie stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Obwohl sie mit größter Sorgfalt erstellt wurden, wird für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen.

 

 
Ute Wunsch, Wunsch Kanzlei, Fachanwalt Familienrecht, Böblingen, Scheidungsanwalt, Scheidung

WUNSCH KANZLEI

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71034 Böblingen

Tel.: 07031-281598

Mail: ute.wunsch@wunsch-kanzlei.de

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